Vereinbarungen:

 

1.    Lieferung der Bilder erfolgt in einer Fotoartbox inkl. USB Stick in hoher Auflösung, nachbearbeitet und optimiert, innerhalb von 5 Wochen nach dem Hochzeitsdatum.

2.    Der Auftragnehmer darf alle Bilder die während der Hochzeit vom Auftragnehmer gemacht worden sind, und an den Auftraggeber übergeben worden sind, für Eigenwerbung verwenden (Werbung, Website, Instagram oder andere Publikationen) Selbstverständlich im Einklang mit dem höchsten Standard und Einfühlungsvermögen. Die Bilder können ohne jegliche Vergütung an den Auftraggeber verwendet werden.

3.    Abtretung der Nutzungsrechten an den Bildern für nichtkommerzielle Nutzung an den Auftraggeber. Für kommerzielle Verwendung der fertigen Bildwerke (z.B Werbung) wird das schriftliche Einverständnis des Auftragnehmers benötigt.

4.    Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Vorauszahlung von 20% bei Beträgen von über 2000 CHF und 50% bei Beträgen von unter 2000 CHF des angegebenen Betrags des Kostenvoranschlages fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Erst mit Eingang dieser Vorauszahlung gilt der Termin für den Auftragnehmer als verbindlich. Der Restbetrag ist auf gleichen Wegen zahlbar, spätestens innerhalb 14 Tage nach erhalt der Rechnung.

 

Sonstige Vereinbarungen:

 

Ist ein Fotobuch erwünscht, wird dies gestalten und vor dem Druck wird ein OK vom Brautpaar eingeholt.

 

 

Kostenaufstellung:

 

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag zusammengestellt oder eine Preisliste zugeschickt. 

 

AGB

 

I Allgemeines

1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers  werden nicht Vertragsbestandteil.

3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeorts und verwendete optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen. Der Auftragnehmer wird sein bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und Paar -  und Gruppenfotoshootings zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.

5. Während des Paar – und Gruppenfotoshootings sollten Gäste des Auftraggebers nicht gleichzeitig fotografieren. Die fotografierten Personen werden dadurch abgelenkt und der Auftragnehmer könnte während den Aufnahmen gehindert werden. Der Auftragnehmer gibt den Gästen der Auftraggebers Möglichkeit selber Fotos zu machen wenn er fertig ist.

6. Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

7. Dem Auftragnehmer sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Archivierung des Bildmaterials für 5 Jahre.

 

 

II Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1.Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bilden nach Massgabe des Urheberrechts zu.

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.

3. Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden ( z.B für Ausstellungen, Website, Instagram, Facebook ect.)

 

III Honorare

1.Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführte Summe. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist mit Übergabe der Bilder, jedoch spätestens 2 Wochen danach fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnung ggfs. auch per Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.

2. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% Mahnungsgebühr zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch aussergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren beim Auftragnehmer.

4. Rabatte sind in jeglicher Form nicht auszahlbar oder kombinierbar.

5. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar von 250 CHF für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

7. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer Schadenersatzansprüche geltend machen.

8. Tritt der Auftraggeber 60 Tage vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, sind 40% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B abgesagte Hochzeit) nicht erstattet.

 

IV Reisekosten, sonstige Kosten

1. Bei Anreise mit der Bahn oder mit dem Flugzeug, sowie bei erforderlichen Übernachtungen wird ein pauschal Betrag in Rechnung gestellt. Der Betrag ist bereits auf dem Kostenvoranschlag aufgelistet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An – und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotel für die Übernachtung.

 

V. Haftung

1. Gegen den Auftragnehmers gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben – und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen ect. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann.

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten.

3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.

4. Zusendungen und Rücksendungen von Material erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.

5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder als vertragsgemäss und mängelfrei abgenommen.

6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrösserungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

7. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.

 

VI Nebenpflichten

1.Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragsnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs – und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

        VII Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

        VIII Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Schweiz, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmers.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

 

Diese AGB gelten ab dem 06.10.2018.